JudikaturJustizRS0044025

RS0044025 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. November 2019

Wenn das Erstgericht seiner Obliegenheit, unzulässige oder verspätete Rekurse zurückweisen, nicht nachgekommen ist, kann diese Befugnis der zweiten Instanz nicht entzogen werden.

Entscheidungen
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