Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß der erstinstanzliche Beschluß wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 11.430,-- (darin S 1.905,-- USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tag…
Text Begründung: Nach Einlangen der Klagebeantwortung stellte das Erstgericht, ohne daß der Beklagte die Einrede der Unzuständigkeit erhoben hätte, seine sachliche Unzuständigkeit fest und wies die Klage zurück. Es liege die Eigenzuständigkeit des Bezirksgerichtes gemäß § 49 Abs.2 Z 5 JN vor. Im konkre…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 45 JN idF des Art.II Z 14 ZVN BGBl 135/1983 sind nach Eintritt der Streitanhängigkeit getroffene Entscheidungen, mit denen ein Gericht seine sachliche Zuständigkeit bejaht, nicht anfechtbar, solche, mit denen es seine sachliche Unzuständigkeit ausspricht, nur dann, wenn das Gericht, das nac…