Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen, soweit er sich gegen die Aufhebung der Kostenentscheidung im Beschluss des Erstgerichts vom 27. April 2016, GZ 611 E 836/16z 8, richtet. Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichts wird in seinem Punkt 1. dahin abgeänd…
Text Begründung: Mit Einstweiliger Verfügung (EV) vom 26. November 2015 wurde der Verpflichteten zur Sicherung des Anspruchs der Klägerin auf Unterlassung weiterer Verletzungen ihrer Ehre und ihrer Persönlichkeitsrechte ab sofort und bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils …
Rechtliche Beurteilung Der „Revisionsrekurs“ (richtig: Rekurs) ist jedenfalls unzulässig , soweit er die Aufhebung der Kostenentscheidung zum Berichtigungsbeschluss bekämpft, weil die zweite Instanz die Zulässigkeit des Rekurses – zu Recht (RIS Justiz RS0044963) – nicht ausgesprochen hat (§ 527 Abs 2 ZPO iVm § 78 EO; RIS…