Spruch Beiden Rechtsmitteln wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei je die Hälfte der mit 1.006,99 EUR (darin 167,83 EUR USt) sowie ihrer Nebenintervenient…
Text Begründung: Die Erstklägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 7, Grundbuch ***** B*****; die Zweitklägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 8, Grundbuch ***** B*****. Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 205 Grundbuch ***** B***** unter anderem mit den Grundstücken Nr 520, 780 un…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurse sind zulässig. Der Beschluss des Rekursgerichts, mit dem ein Zurückweisungsbeschluss des Erstgerichts, der wegen des Vorliegens eines Prozesshindernisses ergangen ist, beseitigt wird, stellt eine abändernde Entscheidung dar, welche nach § 528 ZPO anfechtbar ist (RIS Justiz RS00…