JudikaturJustizRS0043536

RS0043536 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 2024

Es ist zwar die Frage, welcher Wert der Liegenschaft im Verfahren nach den §§ 81 ff EheG der Aufteilung zugrunde zu legen ist, eine Rechtsfrage; die Höhe des Verkehrswertes stellt aber eine Tatfrage dar, die vor dem Obersten Gerichtshof nicht bekämpft werden kann.

Entscheidungen
26