Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen, die insofern unberührt bleiben, als sie unangefochten in Rechtskraft erwachsen sind (Punkte 1, 2, 4, 5 und 6 des erstgerichtlichen Beschlusses), werden dahin abgeändert, dass sie lauten: „3. Der Antr…
Text Begründung: Die am 26. 4. 1986 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 23. 1. 2012 aus dem überwiegenden Verschulden der Antragstellerin geschieden. Die beiden Kinder der Streitteile sind bereits volljährig. Die häusliche Gemeinschaft der Parteien wurde mit dem Auszug …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Antragsgegners ist zulässig, weil dem Rekursgericht eine im Einzelfall zur Wahrung der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung unterlaufen ist. Er ist auch teilweise berechtigt. 1. W esentlicher Vermögenswert der Aufteilungsmasse ist eine Liegenschaft, die den Streitt…