JudikaturJustizRS0043423

RS0043423 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 2022

Ob eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, ist auch nach objektiven Maßstäben zu beurteilen. Insofern betrifft die Frage der unheilbaren Zerrüttung der Ehe keine tatsächliche Feststellung, sondern gehört in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung (8 Ob 126/62).

Entscheidungen
64