Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Rechtssache an das Erstgericht zur ergänzenden Verhandlung und neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. …
Text Begründung: Mit Wechselzahlungsauftrag vom 7. 1. 2002 trug das Erstgericht dem Beklagten als Akzeptanten die Zahlung der Wechselsumme von 500.000 S (36.336,42 EUR) sA auf. Der Beklagte erhob Einwendungen und brachte vor, dass der Wechsel dem Aussteller, Khosro S*****, am 2. 5. 2000 zur Besicherung …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen vom Kläger erhobene außerordentliche Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht von der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abwich, wonach den Wechselschuldner die Behauptungs und Beweislast für die abredewidrige Ausfüllung des Blankoakzepts trifft. Die Revision is…