Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 2.197,80 EUR (darin 366,30 EUR an USt) bestimmten Kosten ihrer Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine klagebefugte Einrichtung im Sinn der Unterlassungsklagenrichtlinie (2009/22/EG), des § 29 KSchG und des § 14 UWG. Die Beklagte ist ein im Bereich der Rechtsschutzversicherung tätiges Versicherungsunternehmen, welches regelmäßig in Kontakt mit Verbrauchern t…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil noch keine gesicherte Rechtsprechung zur Frage vorliegt, ob der Unternehmer im Verbandsprozess eine ergänzende Vertragsauslegung für sich in Anspruch nehmen kann. Die Revision ist allerdings nicht berechtigt. I. Zur Nichtigkeit: 1. Das Berufungsgericht hat betreffend …