Spruch Der Revision der beklagten Partei wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird in seinem klagsstattgebenden Teil dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 707,88 (darin EUR 117,98 USt) bestimmten…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte erwarb im Zwangsversteigerungsverfahren zu 5 E 839/97x des Bezirksgerichtes Imst am 30. 10. 1997 durch Zuschlag 258/802 Anteile an der Liegenschaft EZ ***** GB *****, Wohn- und Geschäftshaus *****, womit untrennbar Wohnungseigentum am Geschäft Top 5 verbunden ist. D…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist aus den vom Berufungsgericht bezeichneten Gründen zulässig, woran auch der Umstand nichts ändert, dass er im ersten Rechtsgang den für zulässig erklärten Rekurs (gegen den Aufhebungsbeschluss) nicht erhoben hat (vgl Kodek in Rechberger2 Rz 5 zu § 519 ZPO mit Rechtsprec…