JudikaturJustizRS0042973

RS0042973 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 2024

Aus Anlass einer zulässigen Revision sind Nichtigkeiten (hier die Überschreitung der Berufungsanträge) von Amts wegen wahrzunehmen (SZ 30/48).

Entscheidungen
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