Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 ZPO).…
Text Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde geschieden. Die Obsorge steht der Mutter zu. Mit Beschluss vom 5. 3. 2002 räumte das Erstgericht dem Vater ein Besuchsrecht am 13. 3. 2002, 27. 3. 2002 und 10. 4. 2002 ein. Der Mutter wurde aufgetragen, den Minderjährigen zu den genannten Termi…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist unzulässig. Nach der neueren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes finden die Rechtsmittelbeschränkungen des § 14 Abs 3 AußStrG dann keine Anwendung, wenn Geldbußen bekämpft werden, die als angemessene Zwangsmittel iSd § 19 AußStrG verhängt werden. Beschwerdegegenstand is…