Spruch Die Revision der Kläger wird zurückgewiesen. Die Kläger sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Beklagten binnen 14 Tagen die mit S 2.991,12 (einschließlich S 271,92 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Verfahrens über die unzulässige Revision zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Erstkläger verpachtete im Jahre 1972 die ihm damals noch allein gehörige und nun im Miteigentum beider Kläger stehende Liegenschaft EZ 1 des Grundbuches über die Kat.Gem. Mühlbach dem Beklagten, seinem Bruder, "für alleweil", solange der Beklagte als Bauer arbeiten könne und wolle. …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist unzulässig. Der bloße Hinweis auf das längere Zurückliegen einer einschlägigen höchstgerichtlichen Entscheidung allein ist kein ausreichender Grund für die Zulässigkeit der Revision nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO, wenn nicht auch zureichende Argumente vorgetragen werden, daß sich seither …