JudikaturJustizRS0042680

RS0042680 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2023

Revision unzulässig, die nur den Hinweis auf das längere Zurückliegen einer einschlägigen OGH - Entscheidung enthält ohne darzutun, dass sich seither die dogmatischen Grundlagen der älteren Judikatur derart geändert haben, dass diese nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.

Entscheidungen
9