RS0042550 – OGH Rechtssatz
RS0042550 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
An ideellen Teilen der Liegenschaft kann weder ein Wohnungsgebrauchsrecht noch ein Wohnungsfruchtgenuss begründet werden (Ablehnung von NZ 1993,19).
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An ideellen Teilen der Liegenschaft kann weder ein Wohnungsgebrauchsrecht noch ein Wohnungsfruchtgenuss begründet werden (Ablehnung von NZ 1993,19).