Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichtes wird ersatzlos behoben und dem Rekursgericht die Entscheidung über den Rekurs unter Abstandnahme vom gebrauchten Nichtigkeitsgrund aufgetragen. …
Text Begründung: Die Antragstellerin ist aufgrund des am 15. 5. 1960 mit der damaligen Vermieterin abgeschlossenen Vertrages Mieterin eines Siedlungshauses auf der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, die im Miteigentum der Antragsgegner steht. Auf den Erstantragsgegner entfällt ein 156/1156 Anteil.…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, er ist auch berechtigt. Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Minderheitseigentümer zur Anrufung des Gerichtes gemäß § 40 MRG grundsätzlich nicht legitimiert ist (5 Ob 68/01p, 5 Ob 230/00k mwN, RIS Justiz RS0105778, M. Mohr in Vonkilch/Hausmann, Wohnrech…