JudikaturJustizRS0042523

RS0042523 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 2005

Bei einem Zurückweisungsbeschluß des Berufungsgerichtes bedarf es keines Ausspruches über die Zulässigkeit eines Rekurses, sofern eine fünfzehntausend Schilling übersteigender Beschwerdegegenstand vorliegt.

Entscheidungen
8