RS0041953 – OGH Rechtssatz
RS0041953 – OGH Rechtssatz
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Das Erstgericht, an das eine Rechtssache durch Beschluss des Berufungsgerichtes verwiesen wurde, hat gemäß § 479 ZPO von Amts wegen eine Tagsatzung anzuordnen, falls durch die Zurückweisung überhaupt eine neue Verhandlung erforderlich ist.