Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und die Rechtssache zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Das Erstgericht wies mit seinem Urteil das Klagebegehren zur Gänze ab. Die den Parteien zugestellten Urteilsausfertigungen wichen allerdings von der im Akt erliegenden, vom Erstrichter unterfertigten Urschrift des Urteils in mehrfacher Hinsicht gravierend ab. Unter anderem wurde nach dem…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig; er ist auch berechtigt. I. Von einem sogenannten Nichturteil (zum Begriff: Rechberger 4 ZPO, Vor § 390 Rz 38) - gegen eine derartige „Nichtentscheidung“ kann kein Rechtsmittel erhoben werden (RIS Justiz RS0041902) kann hier keine Rede sein: Das Er…