Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 377,50 EUR (darin 62,92 EUR USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Das Erstgericht wies in den verbundenen Rechtssachen das jeweils auf Zahlung von Werklohn für erbrachte IT Leistungen, hilfsweise auf Bereicherung gestützte Klagebegehren ab. Nach den getroffenen Feststellungen sei die Beklagte nicht passiv legitimiert, da sie die Leistungen weder…
Rechtliche Beurteilung [5] Der Oberste Gerichtshof erachtet die Begründung des angefochtenen Beschlusses für zutreffend (§ 510 Abs 3 Satz 2 iVm § 528a ZPO). Ergänzend ist auszuführen: [6] Eine Berufung, die nur unzulässige Inhalte aufweist, ist nach ständiger Rechtsprechung einer gesetzlich unzulässigen Berufung gleic…