Spruch Dem Revisionsrekurs wird dahin Folge gegeben, dass die Entscheidung des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Kostenentscheidung des Rekursgerichts bleibt aufrecht. Die Pfandgläubigerin N***** AG ist schuldig, der Ersteherin Christine K***** die mit 1.848,60 EUR (darin enthalten 308,10 EUR USt) b…
Text Begründung: Im vorliegenden Zwangsversteigerungsverfahren wurden zwei Liegenschaften des Verpflichteten der Ersteherin zugeschlagen, die eine um das Meistbot von 2,741.600 S und die andere um ein solches 120.650 S. Ob diesen Liegenschaften ist ua ein simultanes Höchstbetragspfandrecht über 1,2 Mio …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Ersteherin ist zulässig und berechtigt. a) Zu prüfen ist vorerst die Rechtzeitigkeit dieses an das Bezirksgericht Aspang, das frühere Erstgericht, adressierte und am 10. Dezember 2002 zur Post gegebenen Rechtsmittels. Da die Zustellung an die Revisionsrekurswerberin am 27. No…