Spruch Spruchrepertorium Nr. 43 neu. Das Judikat Nr. 58 neu findet auch dann Anwendung, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung über die Nichtigkeits- oder Wiederaufnahmsklage den Parteien nicht im Wege des Erstgerichtes, sondern unmittelbar zugestellt hat. Entscheidung vom 5. Oktober 1955, 2 Ob 556…
Text Im Vorprozeß 49 C 58/54 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien wurde die Verlassenschaft nach Rudolf B. gemäß § 19 Abs. 2 Z. 5 und 11 MietG. aufgekundigt. Das Erstgericht hob die Aufkündigung auf, das Berufungsgericht erklärte sie nach einer Beweiswiederholung für rechtswirksam. Die Revision der Ver…
Rechtliche Beurteilung Begründung: Die Wiederaufnahmsklägerin bekämpft den Zurückweisungsbeschluß mit Rekurs. Sie hat ihn am 7. September 1955 erhoben, jedoch nicht beim Vorprozeßgericht erster Instanz, sondern beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, dessen Entscheidung sie anficht. Das Rechtsmittelklagegericht ha…