Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das Berufungsurteil, welches im gesamten übrigen Umfang unverändert aufrecht bleibt, wird hinsichtlich seines klagsstattgebenden Teils dahin abgeändert, dass es wie folgt zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei unter Beiziehun…
Text Entscheidungsgründe: Die Parteien sind Miteigentümer einer Liegenschaft, über deren Nutzung Uneinigkeit herrscht. Am 17. 4. 1991 kam es zu einer Besprechung der Streitteile, bei der Hans G***** von der beklagten Agrargemeinschaft ein Protokoll verfasste. Am 4. 6. 1991 hielt die Beklagte eine ordent…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und teilweise auch berechtigt, weil das Berufungsgericht mit der vorgenommenen Berichtigung seines Urteils gegen § 405 ZPO verstoßen hat. 1. Die Berichtigung eines Urteils kann von Amts wegen und (auch) nach eingetretener Rechtskraft erfolgen (RIS Justiz RS0041550; vgl auc…