JudikaturJustizRS0041582

RS0041582 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2021

Wird derselbe Anspruch auf Grund eines anderen Sachvorbringens geltend gemacht als dem Gerichte im Vorprozess vorlag, dann steht die Rechtskraft des früheren Urteiles der neuerlichen Einklagung des Anspruches nicht entgegen.

Entscheidungen
33