JudikaturJustizRS0041580

RS0041580 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 2009

Das Gericht hat eine von ihm erkannte offenbare Unterbewertung durch den Kläger auch ohne Parteienantrag von amtswegen ohne Rücksicht darauf richtigzustellen, ob sie der klagenden oder der beklagten Partei zum Nachteil gereicht.

Entscheidungen
8