Für das bezirksgerichtliche Mahnverfahren gelten folgende Besonderheiten:
1. Für die Erhebung des Einspruchs bedarf es nicht der Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Gleiches gilt für die Zurücknahme des Einspruchs. Schriftliche Einsprüche können auch in einfacher Ausfertigung und ohne Beibringung von Rubriken überreicht werden; es genügt, dass aus dem Schriftstück die Absicht, Einspruch zu erheben, deutlich hervorgeht.
2. Der Beklagte, der nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, kann Einsprüche und Anträge auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch beim Bezirksgericht seines Aufenthalts mündlich zu Protokoll geben; dieses hat das Protokoll dem Prozessgericht unverzüglich zu übersenden.
3. Ist der Einspruch begründet, so ist dem Kläger eine Ausfertigung oder eine Abschrift des Schriftsatzes oder des ihn ersetzenden Protokolls zuzustellen.
4.Ist ordnungsgemäß Einspruch erhoben worden, so hat das Gericht nach den §§ 440 ff vorzugehen.
Art. 41 GGG · GGG · Gerichtsgebührengesetz
Art. 41 Artikel XLI
…IX Z 2 lit. a ( §§ 49, 51 und 52 JN ) und X Z 13 lit. a ( § 448 ZPO ); c) nach dem 30. Juni 1991 die Art. XXIX Z 2 ( § 23 RATG ) und XXXVI Z 6 (Anm. 2a…
Art. 32 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 32 Artikel XXXII
…und 29 ZPO ), 11 bis 18 ( §§ 182, 230, 230a, 239, 240, 243, 260 und 261 ZPO ), 24 und 25 ( §§ 448 und 451 ZPO ), 29, 31 und 32 ( §§ 471, 475 und 477 ZPO ), 35 ( § 501 ZPO ), 44 und 45 ( §§ 517 und…
§ 16 RpflG · RpflG · Rechtspflegergesetz
§ 16 Gemeinsame Bestimmungen
…16. (1) Jeder Wirkungskreis ( §§ 17 bis 22 ) umfaßt: 1. die Durchführung a) des Mahnverfahrens (§§ 244 bis 251, § 448 ZPO ), einschließlich der Zurückweisung der Klage, bis die Anordnung einer Tagsatzung erforderlich wird, sowie b) von Kraftloserklärungsverfahren bis zur Erhebung eines Widerspruchs oder einer vergleichbaren Verfahrenshandlung…
Art. 32 Artikel XXXII
…und 29 ZPO ), 11 bis 18 ( §§ 182, 230, 230a, 239, 240, 243, 260 und 261 ZPO ), 24 und 25 ( §§ 448 und 451 ZPO ), 29, 31 und 32 ( §§ 471, 475 und 477 ZPO ), 35 ( § 501 ZPO ), 44 und 45 ( §§ 517 und…
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