Spruch Der außerordentlichen Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit je 1.754,82 EUR (darin 292,47 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die am 24. Juni 1996 verstorbene Erblasserin hinterließ vier Kinder, die drei Kläger - von denen nur mehr der vormalige Erstkläger im Revisionsverfahren auftritt - und einen Sohn (im Folgenden nur Gemeinschuldner), dessen Masseverwalter im Konkurs über sein Vermögen (im Folgend…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Erstklägers ist zulässig, aber nicht berechtigt. a) Der Einheitswert der gesamten Liegenschaft beträgt 760.000 S, derjenige der in Exekution gezogenen BOZl 4 demnach 84.089,63 S = 6.111,03 EUR sowie der BOZl 5 86.218,48 S = 6.265,74 EUR, insgesamt somit 170.308,11 S…