Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der erstklagenden Partei die mit S 14.469,83 (darin S 2.411,64 USt) und der zweitklagenden Partei die mit S 24.167,89 (darin S 4.027,98 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Erstkläger wandte sich zu Beginn seiner Maklertätigkeit zuerst noch als Einzelkaufmann, später dann als Geschäftsführer der am 8. April 1987 in das Firmenbuch eingetragenen zweitklagenden Partei an die beklagte Partei und bot dieser an, anonyme Wertpapierkunden zu bringen…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die beklagte Partei wendete sich im Berufungsverfahren nur gegen die Klagestattgebung im mit dem Erstkläger bestehenden Prozeßrechtsverhältnis. Sie vertrat die Ansicht, das Erstgericht hätte der auch gegen den Anspruch des Erstklägers erhobenen Aufrechnungseinrede …