JudikaturJustizRS0041391

RS0041391 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. September 2008

Berufungsgericht weist, wie sich im Rekursverfahren dann auf Grund von Erhebungen über Auftrag des OGH zeigt, unter der unrichtigen Annahme der Verspätung die Berufung zurück. OGH trägt Sachentscheidung auf.

Entscheidungen
16