JudikaturJustizRS0040874

RS0040874 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Februar 2001

Ein nach (rechtzeitiger) Erstattung der Klagebeantwortung ergangenes Versäumungsurteil kann nicht mit Widerspruch bekämpft werden. Ein solcher Widerspruch kann auch nicht als Berufung umgedeutet werden.

Entscheidungen
2