Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 71 Abs 3 AußStrG).…
Text Begründung: Das Erstgericht trug im Punkt 7.) eines seiner zahlreichen Beschlüsse im Zusammenhang mit der Regelung des Kontaktrechts des Vaters (ON 488!) der Mutter auf, M***** einer Entwicklungsdiagnostik, wahlweise in einem der beiden genannten Zentren, zuzuführen und dem Gericht die Befunde binne…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist in Ermangelung von erheblichen Rechtsfragen iSv § 62 Abs 1 AußStrG nicht zulässig . 1. Im AußStrG 2005 gibt es keine dem § 519 Abs 1 Z 1 ZPO vergleichbare Regelung, sodass auch Beschlüsse, die einen Antrag ohne Sachentscheidung aus rein formalen Gründen zurüc…