Spruch Der Verzicht einer Partei im Verfahren vor dem Erstgericht auf ihre Vernehmung wirkt nicht ohne weiteres auch für den Fall der Beweiswiederholung durch das Berufungsgericht. Entscheidung vom 12. Jänner 1955, 1 Ob 330/54. I. Instanz: Bezirksgericht Zistersdorf; II. Instanz: Kreisgericht Korneuburg.…
Text Das Erstgericht wies die Räumungsklage ab. Das Berufungsgericht gab ihr in Abänderung des erstinstanzlichen Urteiles nach Beweiswiederholung statt. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der beklagten Parteien Folge, hob das Urteil des Berufungsgerichtes auf und verwies die Rechtssache zur neuer…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die von den Beklagten gegen das Urteil des Berufungsgerichtes aus den Revisionsgrunden des § 503 Z. 2 und 4 ZPO. erhobene Revision ist zum Teil begrundet. Als Verfahrensmangel im Sinne des § 503 Z. 2 ZPO. wird in der Revision gerügt, daß das Berufungsgericht auf Grund des Verzi…