JudikaturJustizRS0040565

RS0040565 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2022

Wird die Entscheidung, die Aussagenverweigerung des Zeugen sei ungerechtfertigt, zusammen mit der Entscheidung der Verlängerung einer Geldstrafe (§ 325 Abs 1 ZPO) mit Rekurs bekämpft, so ist dieses Rechtsmittel gegen die erstere Entscheidung zulässig, weil die Entscheidung über die Geldstrafe eine nächstfolgende anfechtbare Entscheidung darstellt (§ 515 ZPO).

Entscheidungen
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