Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei und dem Zeugen Dr. A*, vertreten durch die Fellner Wratzfeld Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, binnen 14 Tagen deren jeweils mit 2.375,28 EUR (darin 395,88 EUR USt) bestimmte Kosten des Rechtsmittelver…
Text Begründung: [1] Ein vom Kläger beantragte r Zeuge erklärte anlässlich seiner Einvernahme vor Gericht, die Beantwortung einer bestimmten Frage zu verweigern. Dabei berief er sich auf seine Verschwiegenheitsverpflichtung als Hilfskraft der (ehemaligen) Rechtsvertretung des beklagten Rechtsträgers, w…
Rechtliche Beurteilung [4] Der dagegen gerichtete – sowohl von der beklagten Partei als auch dem Zeugen beantwortete – Revisionsrekurs des Klägers ist unzulässig . [5] 1. Gemäß § 349 Abs 1 ZPO findet unter anderem gegen die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Weigerung einer Aussage ein abgesondertes Rechtsmittel…