Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 19.069,20 (darin enthalten S 3.178,20 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit S 34.543,72 …
Text Entscheidungsgründe: Franziska ***** B***** verstarb am 11.9.1980 in M***** unter Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung. Sie war deutsche Staatsangehörige und hatte ihren gewöhnlichen Aufenthalt stets in Deutschland, zuletzt in M*****. Die Klägerin ist aufgrund eines am 20.8.1980 errichteten …
Rechtliche Beurteilung Die ordentliche Revision sei zulässig, weil zur Frage des Verhältnisses zwischen der äußeren Beweiskraft einer Urkunde aufgrund der Beweisregel des § 294 ZPO und deren innerer Beweiskraft eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht vorliege. Beide Revisionen sind zulässig, aber nicht berech…