Text Begründung: Das Erstgericht wies die Anträge der Klägerin (ON 17 und 23), den bestellten Sachverständigen Andreas N***** wegen Säumigkeit nach § 354 Abs.2 ZPO zu entheben, ab. Vor Ergehen dieses Beschlusses war das angeforderte Gutachten bereits erstattet worden (ON 20). Das Rekursgericht wies mi…
Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist § 366 Abs.1 ZPO so auszulegen, daß Beschlüsse, mit denen ein Sachverständiger bestellt bzw. enthoben wird, ebenso wie Anträge, mit denen eine derartige Enthebung abgewiesen worden ist, nicht gesondert anfechtbar sind, weil es sich dabei u…