RS0040258 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Es widerspricht dem Prinzip der Unmittelbarkeit des Zivilprozesses, ein Gutachten, das in einem anderen Verfahren erstattet wurde, zur Entscheidungsgrundlage zu machen.
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Es widerspricht dem Prinzip der Unmittelbarkeit des Zivilprozesses, ein Gutachten, das in einem anderen Verfahren erstattet wurde, zur Entscheidungsgrundlage zu machen.