JudikaturJustizRS0040202

RS0040202 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2017

Der Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels hat dann nicht zu gelten, wenn zwei verschiedene in einer Ausfertigung zusammengefasste Entscheidungen angefochten werden (Ablehnung von RZ 1982/40), so bei Verwerfung der Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges und Klagsstattgebung.

Entscheidungen
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