Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Die am 17. 9. 1951 geborene Klägerin erlernte keinen Beruf und war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag als Hausbesorgerin, Wäscherin und Bedienerin tätig. Sie kann noch leichte Arbeiten überwiegend im Sitzen verrichten. Arbeiten, die mit ständigem Bücken, Hocken, Knien, …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Als Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens rügt die Klägerin den Umstand, dass das Erstgericht ohne Erörterung mit den Parteien davon ausgegangen sei, dass sie die U-Bahn benützen könne und ihr daher im Hinblick auf den weit fortgeschrittenen Ausbauzustand des …