Spruch Den Revisionen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Teilurteil insgesamt lautet: 1. Die beklagte Partei ist schuldig, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie von ihr geschlossenen Verträgen zugrun…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verband. Die Beklagte betreibt eine Internetbank, die über keine Filialen verfügt. Sie bietet bundesweit Bankgeschäfte an und verwendet im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern Allgemeine Geschäftsbed…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind zulässig; sie sind auch teilweise berechtigt. A. Allgemeines 1. Wer im geschäftlichen Verkehr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die er von ihm geschlossenen Verträgen zugrunde legt, oder in Formblättern für Verträge Bedingungen vorsieht, die gegen ein gesetzliches Verb…