Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidung des Berufungsgerichtes wird in Ansehung ihres Ausspruches, wonach das Klagebegehren im Umfang von EUR 1.931,17 samt 4 % Zinsen seit 25. 2. 2001 zurückgewiesen wird, bestätigt. Soweit "das darüber hinausgehende Begehren von EUR 5.703,40 samt 4 %…
Text Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen bestand ein Kaskoversicherungsvertrag für den PKW des Klägers. Am Abend des 22. 1. 2001 wurde dieses Fahrzeug bei der Heimfahrt des Klägers (dem damals wegen Lenkens in alkoholisiertem Zustand der Führerschein bereits entzogen war) mit seiner Lebensgefä…
Rechtliche Beurteilung In formeller Hinsicht ist zunächst vorauszuschicken, dass sich das ausdrücklich nur als "Revision" bezeichnete klägerische Rechtsmittel inhaltlich sowohl gegen die im Teilbetrag von EUR 1.931,17 sA - insoweit als Beschluss - erfolgte Klagezurückweisung als auch gegen die im Teilbetrag von EUR 5.703,…