Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 782,70 EUR und den 1., 2. und 3. Nebenintervenienten jeweils die mit 939,24 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin hinsichtlich der Nebenintervenienten je 156,54 EUR USt) binnen 14 Tagen …
Text Begründung: Die Vorinstanzen wiesen die auf Schadenersatz sowie die Feststellung der Haftung für künftige Schäden gerichtete Klage mit der Begründung ab, die Beklagte sei ihren aus dem Beförderungsvertrag mit der Klägerin abzuleitenden Verkehrssicherungspflichten nachgekommen, weshalb sie für die Fo…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin, mit der sie ihr Schadenersatzbegehren weiter verfolgt, ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulassungsausspruch des Berufungsgerichts nicht zulässig. Die Auslegung der in einer gerichtlichen Entscheidung enthaltenen Feststellungen ist jeweils einzelfal…