JudikaturJustizRS0039857

RS0039857 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 2023

Wurde die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges zum Gegenstand einer amtswegigen Prüfung durch die Untergerichte gemacht, ist sie - mangels einer spruchmäßigen Entscheidung - auch einer Überprüfung durch die Revisionsinstanz zugänglich.

Entscheidungen
12