Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 16.785 bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin enthalten S 2.797,50 Umsatzsteuer) binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG A*****. Mit der Behauptung, daß die Beklagten durch Vermietung des Geschäftslokales top Nr 1 in dem darauf befindlichen Haus an Martina S***** und (später) an Christoph K***** eine mit Konventionalstrafe bewehrte Benützung…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen von den Beklagten erhobene Revisionsrekurs ist nicht berechtigt. Es trifft zwar zu, daß auch ein Eventualbegehren mit der Klageeinbringung Gerichtsanhängigkeit und mit Zustellung der Klage Streitanhängigkeit bewirkt (Fasching, LB2 Rz 1133 und 1188; Rechberger in Rechberger, ZPO 659 Rz …