JudikaturJustizRS0039606

RS0039606 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2023

Wird die nicht gänzliche Erledigung des Klagebegehrens durch das Ersturteil vom Kläger weder in der Berufung noch in der Revision gerügt, ist davon auszugehen, dass der nicht erledigte Teil aus dem Verfahren ausgeschieden ist.

Entscheidungen
18