Spruch Dem Rekurs des Klägers wird nicht Folge gegeben. Der Beschluß des Berufungsgerichtes wird mit der Maßgabe bestätigt, daß er zu lauten hat: "Die Änderung des Klagebegehrens dahin, daß die beklagte Partei schuldig erkannt werde, dem Kläger ab 1.9.1996 eine vorzeitige Alterspension gemäß § 253 d ASV…
Text Begründung: Der am 23.8.1941 geborene Kläger war seit 1978 als Raumpfleger beschäftigt. Am 12.5.1995 langte bei der beklagten Partei der Antrag des Klägers auf Gewährung der Invaliditätspension ein. Auf der ersten Seite des vom Kläger hiezu verwendeten Formblattes sind verschiedene Arten von Pensi…
Rechtliche Beurteilung Vorausgeschickt sei, daß das Berufungsgericht kein Urteil gefällt, sondern lediglich mit Beschluß eine Formalentscheidung getroffen hat. Im letzten Absatz des Spruches wurde wohl ausgesprochen, daß die Klage auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit ab 1.9.199…