Text Begründung: Die Streitteile sind Eigentümer benachbarter Liegenschaften. Zu einem Grundstück der Klägerin gelangt man (nur) über einen 3,10 m bis 3,80 m breiten, rund 25 m langen Weg, über den auch Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Telefon, Kanal uä) verlaufen; dieser Weg befindet sich auf Grunds…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. 1.1 Nach § 233 Abs 1 ZPO hat die Streitanhängigkeit die Wirkung, „dass während ihrer Dauer über den geltend gemachten Anspruch weder bei demselben noch bei einem anderen Gerichte ein Rechtsstreit durchgeführt werden darf“. Derselbe („nämliche“) Anspru…