Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.961,64 EUR (darin 326,94 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die nachträgliche Urkundenvorlage der klagenden Partei (Rechtsgutachten) wird zurückgewies…
Text Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 21. 4. 1995, AZ 2 C 70/95b, im Einvernehmen geschieden. In Punkt IV des Scheidungsfolgenvergleichs verpflichtete sich der Kläger, ab dem der Scheidung folgenden Monatsersten an die Beklagte ein…
Rechtliche Beurteilung Hierzu wurde erwogen: 1. Der Kläger hat nach Einbringung der Revision ein in seinem Auftrag von Univ. Prof. Dr. Astrid Deixler Hübner erstattetes Rechtsgutachten vorgelegt. Diese nachträgliche, unmittelbar beim Obersten Gerichtshof erfolgte Urkundenvorlage verstößt gegen den Grundsatz der Einmalig…