JudikaturJustizRS0039010

RS0039010 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Oktober 2023

Ist aus der Klagserzählung zu erkennen, dass das Rechtsschutzziel tatsächlich die Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses - ohne bestimmten Endtermin - ist, dann kann das (unzulässige) auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung gerichtete Klagebegehren in ein solches auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses umgedeutet werden.

Entscheidungen
12