JudikaturJustizRS0038754

RS0038754 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. August 2022

Es liegt keine dem Gesetz entsprechende Bevollmächtigung vor, wenn bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechtes die vom Gesetz vorgeschriebene, äußere Form der Vollmacht nicht eingehalten wurde.

Entscheidungen
6