Spruch Der Revision der beklagten Partei wird Folge, jener der klagenden Partei hingegen nicht Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil lautet: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, binnen 14 Tagen die Liegenschaft EZ ***** GB ***** samt de…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte beabsichtigte 1980, die im Spruch genannte und im Eigentum des Klägers stehende Liegenschaft zu kaufen. Beiden Parteien war jedoch bewusst, dass auf Grund der damals geltenden Grundverkehrsbestimmungen der Liegenschaftserwerb durch den - deutschen - Beklagten nicht …
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind zulässig, jene des Beklagten ist auch berechtigt. Im Räumungsverfahren zwischen der geschiedenen Gattin des Beklagten und diesem sprach der Oberste Gerichtshof zu 6 Ob 325/99h aus, dass ein (Kauf )Vertrag nicht in Schwebe, sondern von Anfang an nichtig sei, wenn die Vertragspa…