Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 24.537,15 (darin S 2.230,65 an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit der am 25. Mai 1987 eingelangten Klage stellt der Kläger das Begehren, die Beklagte sei schuldig, in eine Urkunde einzuwilligen, nach der 1) die Beklagte eine ihr zur Gänze gehörige, näher bezeichnete Liegenschaft dem Kläger verkauft und übergibt, 2) die Vertragsteile ihre …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (§ 503 Abs 1 Z. 2 ZPO) wurde vom Revisionsgericht geprüft; sie liegt nicht vor (§ 503 Abs 3 ZPO). Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung beharrt die Beklagte auf ihrer Ansicht, das Klagebegehren könne,…