JudikaturJustizRS0038593

RS0038593 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Dezember 2021

Da weder die Katastralmappe noch die Grundbuchsmappe einen Beweis über die Richtigkeit der eingezeichneten Grenzen machen, ist aus dem in den Mappen aufscheinenden Grenzverlauf nichts zu gewinnen, wenn feststeht, daß der Weg, der nach den Mappen die Grenze bildet, im Laufe der Jahre in den Grundbesitz eines Anrainers "hineingewandert" ist.

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